Rechtsprechung
BVerwG, 20.06.1996 - 9 B 318.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zutreffende Wiedergabe der anzuwendenden Prognosemaßstäbe durch das Berufungsgericht - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die missverständliche Auswertung einer einzelnen Erkenntnisquelle - Bestrafung von nach Jugoslawien zurückkehrenden Wehrdienstflüchtlingen aus ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.02.1996 - 24 BA 95.34530
- BVerwG, 20.06.1996 - 9 B 318.96
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1996 - 9 B 318.96
Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind indessen auch im Asylrechtsstreit regelmäßig revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen; mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. den Beschluß des beschließenden Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - DVBl 1996, 108 = ZAR 1996, 42).
- BVerwG, 13.08.1996 - 9 B 416.96
Ein asylerheblicher Polit-Malus bei einer Bestrafung zurückkehrender …
Wie der Senats bereits in dem Beschluß vom 20. Juni 1996 - BVerwG 9 B 318.96 - zu einer entsprechenden Rüge des Kläger-Vertreters ausgeführt hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht darin liegen, daß das Berufungsgericht eine einzelne Erkenntnisquelle angeblich mißverständlich ausgewertet hat.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im einzelnen auf die Begründung des zitierten Beschlusses des Senats vom 20. Juni 1996 a.a.O. verwiesen; von einer erneuten Begründung wird abgesehen (§ 133 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO).
- BVerwG, 13.08.1996 - 9 B 415.96
Ein asylerheblicher Polit-Malus bei einer Bestrafung zurückkehrender …
Wie der Senats bereits in dem Beschluß vom 20. Juni 1996 - BVerwG 9 B 318.96 - zu einer entsprechenden Rüge des Kläger-Vertreters ausgeführt hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht darin liegen, daß das Berufungsgericht eine einzelne Erkenntnisquelle angeblich mißverständlich ausgewertet hat.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im einzelnen auf die Begründung des zitierten Beschlusses des Senats vom 20. Juni 1996 a.a.O. verwiesen; von einer erneuten Begründung wird abgesehen (§ 133 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO).
- BVerwG, 13.08.1996 - 9 B 417.96
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln - Gefahr der …
Wie der Senats bereits in dem Beschluß vom 20. Juni 1996 - BVerwG 9 B 318.96 - zu einer entsprechenden Rüge des Kläger-Vertreters ausgeführt hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht darin liegen, daß das Berufungsgericht eine einzelne Erkenntnisquelle angeblich mißverständlich ausgewertet hat.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im einzelnen auf die Begründung des zitierten Beschlusses des Senats vom 20. Juni 1996 a.a.O. verwiesen; von einer erneuten Begründung wird abgesehen (§ 133 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO).
- BVerwG, 14.08.1996 - 9 B 441.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Angriff von …
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im einzelnen auf die Begründung des zu einer entsprechenden Rüge ergangenen Senatsbeschlusses vom 20. Juni 1996 - BVerwG 9 B 318.96 - Bezug genommen.